Zusammenfassung
Das EKPG führt einen elektronischen Eltern‑Kind‑Pass ein, legt ein umfassendes Untersuchungsprogramm fest und regelt Finanzierung, Datenverarbeitung und Nutzerrechte.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/3/2023XXVII
Frau
Ausweis
Familie
Gesundheit
Informatik
Gleichbehandlung
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Das Gesetz legt die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm und den elektronischen Eltern‑Kind‑Pass fest.
- Ein Verordnungs‑Instrument legt den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen sowie eine einstündige Hebammen‑Beratung fest.
- Die Durchführung der Untersuchungen wird von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert; Kosten werden zu zwei Dritteln vom Familienlastenausgleichsfonds und zu einem Drittel von den Krankenkassen getragen.
- Der Minister für Gesundheit betreibt die eEKP‑Anwendung, stellt die technische Infrastruktur bereit und nutzt Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.