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Modernisierung des Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Registers
Ministerialentwurf vom 27.04.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Register, erweitert Meldepflichten, stärkt behördliche Zusammenarbeit und führt strengere Sanktionen sowie ein gestaffeltes Inkrafttreten ein.
Bundesministerium für Finanzen4/28/2023XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 14a schafft eine rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Registerbehörde und anderen Behörden zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und zur Durchführung von Sanktionen.
  • Bei Unternehmen in Insolvenz wird der bestellte Masseverwalter als wirtschaftlicher Eigentümer eingetragen, sofern keine weitere Führungsebene mehr vorhanden ist.
  • Ein Pflichtfeld wird eingeführt, in dem die Meldung angeben muss, ob ein relevantes Treuhandschafts‑Verhältnis vorliegt.
  • Die Einsicht in das Register ist nur Personen und Organisationen mit nachgewiesenen berechtigten Interessen gestattet; ein Antrag muss elektronisch gestellt und durch eine E‑ID verifiziert werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Erweiterung des Wirtschaftliche‑Eigentümer‑Registers (WiEReG)
einfache Mehrheit XXVII 06.07.2023
Gesetz
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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