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Übergangsregelung für Opioid‑Substitutionsbehandlung bis zur Digitalisierung
Ministerialentwurf vom 03.05.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf verlängert bis zum Aufbau eines elektronischen Substitutionsprozesses die COVID‑19‑Ausnahme, die Ärzt*innen erlaubt, Dauerverschreibungen ohne Vidierung auszustellen und Gesundheitsdaten per E‑Mail zu übermitteln. Beide Maßnahmen gelten ab 1. Juli 2023.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ärzt*innen können Dauerverschreibungen mit dem Hinweis „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen, wenn keine Mehrfachbehandlung vorliegt und die Bezirksbehörde keine Gegenmeldung gibt.
  • Gesundheits‑ und genetische Daten dürfen bis zur Einführung eines elektronischen Prozesses per E‑Mail an Apotheke und Bezirksbehörde übermittelt werden, wobei die Sicherheitsvorgaben des GTelG gelten.
  • Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft und gelten bis zur technischen Verfügbarkeit eines elektronischen Substitutionsprozesses.
  • Die Übergangsregelung dient als temporäre Lösung, um die Versorgung von Patient*innen trotz des anhaltenden Amtsärztemangels sicherzustellen.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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