Zusammenfassung
Das GesRÄG 2023 schafft die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) als neue Unternehmensform mit niedriger Mindesteinlage, erweitert die Beteiligungsoptionen durch Unternehmenswert‑Anteile und passt zahlreiche andere Gesetze an.Bundesministerium für Justiz5/30/2023XXVII
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Handel
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Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Einführung der FlexKapG als neue Gesellschaftsform mit niedriger Mindesteinlage von 1 € pro Gesellschafter und Anwendung der meisten GmbHG‑Bestimmungen.
- Einführung von Unternehmenswert‑Anteilen, die Mitarbeitenden und anderen Investoren eine Gewinn‑ und Liquidationsbeteiligung ohne Stimmrecht ermöglichen.
- Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats, sobald die Gesellschaft als mittelgroß nach § 221 UGB eingestuft wird.
- Erweiterung der schriftlichen Abstimmung und Erlaubnis zur uneinheitlichen Stimmabgabe, wenn ein Gesellschafter mehrere Stimmen besitzt.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.