Integration nicht arbeitsfähiger Jugendlicher bis 25 Jahre – neue Regelungen für AMS, SMS und Ausbildungspflicht
Ministerialentwurf vom 27.06.2023Zusammenfassung
Der Entwurf befreit Personen bis 25 Jahre von der Arbeitsfähigkeit‑Prüfung, erweitert Betreuungs‑ und Schulungsangebote des AMS/SMS und verkürzt den ausbildungsfreien Zeitraum von vier auf drei Monate – alles ab dem 1. Januar 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2023XXVII
Bildung
Arbeitslosenversicherung
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden von der verpflichtenden Untersuchung ihrer Arbeitsfähigkeit befreit.
- Das AMS und das SMS müssen für Jugendliche, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen, Schulungs‑ und Wiedereingliederungsmaßnahmen bereitstellen, entwickeln und ausbauen.
- Der zulässige ausbildungsfreie Zeitraum wird von vier auf drei Monate verkürzt, um schneller Beratungs‑ und Vermittlungsprozesse zu starten.
- Das SMS darf personenbezogene und gesundheitliche Daten, die im Rahmen anderer gesetzlicher Aufgaben erhoben wurden, für die Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes nutzen.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.