COVID‑19‑Krisenhilfen: Einmalzahlung, Ausbildungsverlängerungen und Familienbeihilfen
Ministerialentwurf vom 18.06.2020Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine 450‑Euro‑Einmalzahlung für Arbeitslose, verlängert Ausbildungsförderungen wegen Corona und erhöht im September 2020 die Familienbeihilfe um 360 € pro Kind.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend6/19/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Eine Einmalzahlung von 450 € wird an Personen gezahlt, die zwischen Mai und August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten haben.
- Die Höchstdauer von Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld und Fachkräftestipendien wird wegen der Corona‑Krise verlängert, sodass Betroffene ihre Ausbildung nachholen können.
- Im September 2020 wird die Familienbeihilfe um eine Einmalzahlung von 360 € pro Kind erhöht.
- Die neue Regelung zur Einmalzahlung tritt am 1. September 2020 in Kraft.
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