Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – Steuerliche Entlastungen & Investitionsanreize
Ministerialentwurf vom 21.06.2020Zusammenfassung
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 senkt den Einkommensteuersatz auf 20 %, führt eine degressive Abschreibung bis 30 % ein, erhöht die Flugabgabe für Kurz‑ und Mittelstrecken und bietet Unternehmen einen Verlust‑Rücktrag von bis zu 5 Mio. €.Bundesministerium für Finanzen6/22/2020XXVII
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Einführung einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 % für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft wurden.
- Beschleunigte AfA für Gebäude: im ersten Jahr das Dreifache (7,5 % bzw. 4,5 %) und im zweiten Jahr das Zweifache des regulären Abschreibungssatzes.
- Senkung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer von 25 % auf 20 % rückwirkend zum 1. Januar 2020.
- Einführung eines Verlustrücktrags von bis zu 5 Mio. € für die Jahre 2019 und 2018, auch für Körperschaften; bei Unternehmensgruppen nur der Gruppenträger kann beantragen.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.