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Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – Steuerliche Entlastungen & Investitionsanreize
Ministerialentwurf vom 21.06.2020

Zusammenfassung

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 senkt den Einkommensteuersatz auf 20 %, führt eine degressive Abschreibung bis 30 % ein, erhöht die Flugabgabe für Kurz‑ und Mittelstrecken und bietet Unternehmen einen Verlust‑Rücktrag von bis zu 5 Mio. €.
Bundesministerium für Finanzen6/22/2020XXVII
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Einführung einer degressiven Abschreibung von bis zu 30 % für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft wurden.
  • Beschleunigte AfA für Gebäude: im ersten Jahr das Dreifache (7,5 % bzw. 4,5 %) und im zweiten Jahr das Zweifache des regulären Abschreibungssatzes.
  • Senkung des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer von 25 % auf 20 % rückwirkend zum 1. Januar 2020.
  • Einführung eines Verlustrücktrags von bis zu 5 Mio. € für die Jahre 2019 und 2018, auch für Körperschaften; bei Unternehmensgruppen nur der Gruppenträger kann beantragen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – Steuerliche Sofortmaßnahmen zur COVID‑19‑Krisenbewältigung
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2020
Gesetz
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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