Zusammenfassung
Der Entwurf erlaubt der Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Vorbelastungen bis zu 1 Mrd. € zu begründen, und führt ein Investitionszuschussprogramm ein, das Unternehmen 7 % bzw. 14 % ihrer förderfähigen Investitionen erstattet.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/23/2020XXVII
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Die Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort darf im Einvernehmen mit dem Finanzminister Vorbelastungen bis zu einer Gesamthöhe von 1 Mrd. € für die Jahre bis 2025 begründen.
- Die Investitionsprämie beträgt 7 % der förderfähigen Neuinvestitionen; für Projekte in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life‑Science wird sie auf 14 % verdoppelt.
- Die Ministerin ermächtigt, gemeinsam mit dem Finanzminister und dem Klimaschutz‑Minister eine Förderungsrichtlinie zu erlassen, die alle Details zur Antragstellung, Auszahlung und Rückforderung enthält.
- Die Abgabenbehörden müssen der Ministerin und der Austria Wirtschaftsservice GmbH die für die Kontrolle und Abwicklung notwendigen Auskünfte erteilen; Daten werden über eine elektronische Schnittstelle übermittelt.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.