Novelle des BMSVG – Digitale Kontonachrichten, Nachhaltigkeits‑Offenlegung & Risikomanagement
Ministerialentwurf vom 26.03.2024Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Betriebliches Mitarbeiter‑ und Selbständigenvorsorgegesetz: Er führt digitale Jahresberichte, strengere Zinsgarantie‑Regeln, neue Nachhaltigkeits‑Offenlegungspflichten und ein verpflichtendes Risikomanagement für BV‑Kassen ein. Gleichzeitig wird das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geringfügig angepasst.Bundesministerium für Finanzen3/27/2024XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph § 22a verpflichtet BV‑Kassen, Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Risiken offen zu legen, wie es die EU‑Verordnungen 2019/2088 und 2020/852 verlangen.
- Ein neues Risikomanagement‑Regelwerk (§ 26a) legt fest, dass BV‑Kassen ein wirksames Risikomanagement einrichten und die Fach‑ sowie Zuverlässigkeitskriterien der verantwortlichen Personen nachweisen müssen.
- Werbung von BV‑Kassen muss eindeutig, redlich und nicht irreführend sein; damit sollen Verbraucher vor missverständlichen Werbeaussagen geschützt werden.
- Die Zinsgarantie wird genauer geregelt: BV‑Kassen müssen die Berechnungsbasis, Methode, Zeitpunkt der Verbuchung und mögliche negative Auswirkungen transparent in den Veranlagungsbestimmungen darstellen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.