Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – Grundlagen und Pflichten
Ministerialentwurf vom 02.04.2024Zusammenfassung
Das NISG 2024 schafft eine zentrale Cybersicherheitsbehörde, definiert Pflichten für kritische Unternehmen und regelt Meldung, Aufsicht und Sanktionen bei Cybervorfällen.Bundeskanzleramt4/3/2024XXVII
Gesundheit
Informatik
Verfassung
Telekommunikation
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Cybersicherheitsbehörde wird als zentrale Aufsichts‑ und Koordinierungsstelle eingerichtet und übernimmt Aufgaben wie die Erstellung der nationalen Cybersicherheitsstrategie, Lagebilder, internationale Vertretung und den Betrieb einer zentralen Anlaufstelle.
- Computer‑Notfallteams (CSIRTs) erhalten klare Aufgaben: Überwachung von Bedrohungen, Frühwarnungen, Unterstützung bei Vorfällen, forensische Analysen und Koordination im CSIRT‑Netzwerk.
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen (z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit) müssen angemessene technische, organisatorische und operative Risikomanagement‑Maßnahmen umsetzen.
- Erhebliche Cybervorfälle müssen unverzüglich (innerhalb von 24 h für Frühwarnungen, 72 h für detaillierte Meldungen) an das zuständige CSIRT gemeldet werden; danach folgen Zwischen‑ und Abschlussberichte.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.