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Netz‑ und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – Grundlagen und Pflichten
Ministerialentwurf vom 02.04.2024

Zusammenfassung

Das NISG 2024 schafft eine zentrale Cybersicherheitsbehörde, definiert Pflichten für kritische Unternehmen und regelt Meldung, Aufsicht und Sanktionen bei Cybervorfällen.
Bundeskanzleramt4/3/2024XXVII
Gesundheit
Informatik
Verfassung
Telekommunikation
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Cybersicherheitsbehörde wird als zentrale Aufsichts‑ und Koordinierungsstelle eingerichtet und übernimmt Aufgaben wie die Erstellung der nationalen Cybersicherheitsstrategie, Lagebilder, internationale Vertretung und den Betrieb einer zentralen Anlaufstelle.
  • Computer‑Notfallteams (CSIRTs) erhalten klare Aufgaben: Überwachung von Bedrohungen, Frühwarnungen, Unterstützung bei Vorfällen, forensische Analysen und Koordination im CSIRT‑Netzwerk.
  • Wesentliche und wichtige Einrichtungen (z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit) müssen angemessene technische, organisatorische und operative Risikomanagement‑Maßnahmen umsetzen.
  • Erhebliche Cybervorfälle müssen unverzüglich (innerhalb von 24 h für Frühwarnungen, 72 h für detaillierte Meldungen) an das zuständige CSIRT gemeldet werden; danach folgen Zwischen‑ und Abschlussberichte.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Bundesgesetz zur Stärkung der Cybersicherheit (NISG 2026)
2/3 Mehrheit XXVIII 12.12.2025
Gesetz
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Nehammer Karl, MSc

ÖVP

Bundeskanzler
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