Zusammenfassung
Das MiCA‑Vollzugsgesetz führt die EU‑Krypto‑Verordnung in Österreich ein, benennt die FMA zur Aufsichtsbehörde und legt umfangreiche Befugnisse, Meldepflichten sowie hohe Geldstrafen fest.Bundesministerium für Finanzen5/3/2024XXVII
Strafrecht
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
- Die FMA wird als zuständige Behörde für die Durchsetzung der MiCA‑Verordnung benannt.
- Die FMA erhält umfassende Aufsichtsbefugnisse, u. a. das Recht, Informationen anzufordern, Dienstleistungen bis zu 30 Arbeitstagen auszusetzen und bei begründetem Verdacht ganz zu untersagen.
- Emittenten von Token und Anbieter von Kryptodienstleistungen müssen regelmäßig Stammdaten, Whitepapers und Marketinginformationen an die FMA melden.
- Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 700 000 € bzw. dem Zweifachen des erlangten Gewinns geahndet; bei Marktmissbrauch können Strafen bis zu 10 Millionen € oder das Sechs‑fache des Schadens verhängt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.