Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Schulrecht, führt elektronische Schüler‑/Studierendenkarten und einen zentralen Datenverbund ein sowie zahlreiche digitale Signatur‑ und Dokumentationsregeln.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/13/2024XXVII
Bildung
Statistik
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Begriff „die Zahl der“ wird im Schulversuchs‑Regelwerk durch „das Doppelte der Zahl an“ ersetzt, sodass Schulversuche länger dauern dürfen.
- Bei Zeugnissen wird die Unterschrift des Schulleiters durch eine Amtssignatur nach dem E‑GovG ersetzt.
- Eine neue Schülerkarte (edu.card) mit Hologramm wird eingeführt; zusätzlich kann die Schülereigenschaft per QR‑Code‑Zertifikat (edu.digicard) elektronisch nachgewiesen werden.
- Ein zentraler Datenverbund sammelt Personen‑ und Bildungsdaten, stellt sie für Schulwechsel, Statistik und Berechtigungsmanagement bereit und wird von der Bundesrechenzentrum GmbH betrieben.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.