Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Klimaschutz‑ und Konjunkturpaket 2021‑2022
Ministerialentwurf vom 29.06.2020Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf erweitert das Umweltförderungsgesetz, um die Klimaziele zu unterstützen: Er schafft einen Haftungsrahmen für Energie‑Contracting, erhöht die Fördervolumina für 2020‑2022 und stellt spezielle Mittel für einkommensschwache Haushalte bereit.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/30/2020XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
- Der Entwurf fügt eine neue Regelung ein, die Haftungen für Energie‑Contracting‑Projekte im Rahmen von thermisch‑energetischen Sanierungen und dem Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ermöglicht (max. 50 Mio. €).
- Der jährliche Förderrahmen für reguläre Umweltförderungen wird 2020 um bis zu 20 Mio. € erhöht (insgesamt 90,238 Mio. €) und 2021‑2022 auf je 110,238 Mio. € angehoben.
- Für die Sanierungsoffensive 2021‑2022 wird ein Gesamtrahmen von 650 Mio. € festgelegt, davon 400 Mio. € für den Austausch fossiler Heizungen und 250 Mio. € für thermische Gebäudesanierungen.
- Ein Unterstützungsvolumen von 100 Mio. € wird für einkommensschwache Haushalte bereitgestellt, das über die Länder verteilt und nur ergänzend zu deren eigenen Mitteln verwendet werden darf.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.