Umsetzung der EU‑TEN‑V‑Richtlinie im Schifffahrts‑ und Umweltverträglichkeitsgesetz
Ministerialentwurf vom 19.09.2024Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Schifffahrts‑ und UVP‑Gesetz an, um die EU‑Richtlinie 2021/1187 umzusetzen: ein Kontrollregister, neue Definitionen, Priorisierung von TEN‑V‑Vorhaben und Förderung von Landstromanlagen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/20/2024XXVII
Umwelt
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
- Ein digitales Kontrollregister wird beim Bundesminister für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie eingerichtet, um Schifffahrtspolizeikontrollen zentral zu erfassen und zu verwalten.
- Die Anzeige eines TEN‑V‑Vorhabens durch den Vorhabenträger markiert den Beginn des Genehmigungsverfahrens; solche Vorhaben sind von den Behörden prioritär zu behandeln.
- Für TEN‑V‑Vorhaben, die innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung erhebliche Mängel aufweisen, kann die Genehmigungsbehörde den Antrag zurückweisen.
- Bei Bedarf kann die Entscheidungsfrist für TEN‑V‑Vorhaben verlängert werden; bei grenzüberschreitenden Projekten muss die benannte Behörde mit den Gegenbehörden kooperieren und europäische Koordinatoren informieren.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.