Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Verbraucherkredit‑ und das Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz, um sie an die EU‑Verbraucherkredit‑Richtlinie, das EuGH‑Urteil „Lexitor“ und die DSGVO anzupassen. Kernpunkte: neue Ausnahmeregelungen für Gemeinwohl‑Kredite, Ersetzung der Datenschutzverweise, Streichung eines verfassungswidrigen Paragraphen und Erweiterung des Vorzeit‑Rückzahlungsrechts.Bundesministerium für Justiz8/24/2020XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Ausnahmetext für Kredite im Gemeinwohlinteresse wird vereinheitlicht und auf beide Gesetze ausgedehnt, sodass Kredite mit begrenztem Kundenkreis zinslos oder zu niedrigeren Zinssätzen vergeben werden können.
- Alle Verweise auf das alte Datenschutzgesetz (DSG 2000) werden durch die DSGVO ersetzt, um den aktuellen europäischen Datenschutzstandard zu gewährleisten.
- Der bisherige § 7 Abs. 5 entfällt, weil er sich auf eine inzwischen aufgehobene Bestimmung des DSG 2000 bezog.
- Das Vorzeit‑Rückzahlungsrecht wird erweitert: bei vorzeitiger Rückzahlung verringern sich nun sämtliche Kosten (nicht nur die laufzeitabhängigen), um das EuGH‑Urteil umzusetzen.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.