Novelle des Gesundheitsberuferegisters: Höherqualifizierung, Datenschutz‑ und Verwaltungsreformen
Ministerialentwurf vom 31.08.2020Zusammenfassung
Der Entwurf 46/ME XXVII. GP modernisiert das Gesundheitsberuferegister, führt Höherqualifizierung ein, stärkt den Datenschutz durch Wegfall des Geschlechts im öffentlichen Register und verlagert Zuständigkeiten zu den Landeshauptleuten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/1/2020XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer § 23 führt das Prinzip der Höherqualifizierung ein: Wer eine höhere Qualifikation erwirbt, wird im Register eingetragen und der vorherige, niedrigere Berufseintrag wird gestrichen.
- Das Geschlecht wird aus dem öffentlichen Teil des Registers und vom Berufsausweis entfernt; das Datum des Geschlechts entfällt ebenfalls.
- Die Pflicht zur Vorlage von Disziplinarstrafregisterbescheinigungen wird aufgehoben; nur eine aktuelle Strafregisterbescheinigung (max. drei Monate alt) ist noch nötig.
- Qualifikationsnachweise können mit Einwilligung der Absolvent*innen elektronisch von Bildungseinrichtungen an die Gesundheit Österreich GmbH übermittelt werden; dadurch entfällt die physische Vorlage.
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Stark dagegen Stark dafür
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