Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Patentanwaltsgesetz an ein EuGH‑Urteil an: Kanzleisitz kann EU‑weit sein, Gesellschafterstruktur wird erweitert, und es werden neue Prüfverfahren für künftige Regelungen eingeführt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/11/2020XXVII
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
- Der Kanzleisitz von Patentanwälten darf nun in jedem EU‑, EWR‑ oder Schweizer Staat liegen, nicht mehr nur in Österreich.
- Gesellschafter von Patentanwalts‑Gesellschaften können künftig auch natürliche Personen und Unternehmen aus EU/EWR/Schweiz sein, sofern sie mit Patentanwälten beruflich zusammenarbeiten.
- Nur Gesellschafter, die aktiv Patentanwaltsbefugnis besitzen, dürfen die Gesellschaft in patentanwaltlichen Fragen vertreten und führen.
- Mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals muss von befugten Patentanwälten gehalten werden.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.