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Novelle zu Epidemie‑, Tuberkulose‑ und COVID‑19‑Gesetzen
Ministerialentwurf vom 13.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Epidemiegesetz, das Tuberkulosegesetz und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz: Er erweitert Auskunftspflichten für Unternehmen, führt schulische Screening‑Programme ein, legt neue Meldefristen für Quarantänemaßnahmen fest und schafft eine klare Zuständigkeitskette für Verordnungen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/14/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Unternehmen, die über sachdienliche Informationen zur Ermittlung von Kontaktpersonen verfügen (z. B. Fluglinien oder Hotels), müssen diese auf Verlangen dem Bundesminister für Gesundheit bereitstellen.
  • Im Schulbereich können Screening‑Programme gemeinsam von den Minister*innen für Bildung und Gesundheit durchgeführt werden; Hochschulen dürfen Laboruntersuchungen übernehmen.
  • Gerichte müssen nur noch Anhaltungen melden, die länger als zehn Tage dauern – kürzere Quarantänescheine werden nicht mehr an das Gericht gemeldet.
  • Veranstaltungen können künftig einer Bewilligungspflicht unterliegen oder nur für bestimmte Personengruppen erlaubt werden; ein Präventionskonzept kann als Auflage verlangt werden.
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Anschober Rudolf

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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