Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt der OeNB, dem IWF einen Kreditrahmen von bis zu 3.636,98 Mio. SZR zu gewähren und ersetzt das alte Gesetz von 2010.Bundesministerium für Finanzen10/2/2020XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die OeNB darf im Namen Österreichs dem IWF einen Kreditrahmen von bis zu 3.636,98 Mio. SZR gewähren.
- Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das frühere Bundesgesetz über die Aufstockung der NAB (BGBl. 114/2010) aufgehoben.
- Die Vollziehung des Gesetzes ist dem Bundesminister für Finanzen zugewiesen.
- Die Anhebung des Kreditrahmens um 36,98 Mio. SZR stellt sicher, dass Österreichs relativer Beitrag zu den NAB unverändert bleibt.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.