EU‑Angleichung des Fondsrechts – neue Pre‑Marketing‑, Rückgabe‑ und Meldepflichten
Ministerialentwurf vom 11.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf passt das österreichische Fondsrecht an EU‑Richtlinien an: Er führt Pre‑Marketing‑Regeln, neue Rückgabe‑ und Behaltedauern für Immobilienfonds, erweiterte Meldepflichten für OGAW und ein neues Gebühren‑ sowie Sanktionssystem ein.Bundesministerium für Finanzen10/12/2020XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Pre‑Marketing‑Regelung, die es AIF‑Managern erlaubt, potenzielle professionelle Anleger zu informieren, jedoch ohne Zeichnungsformulare oder verbindliche Angebote bereitzustellen.
- Festlegung, dass ein AIFM nur dann registriert wird, wenn er die Voraussetzungen von § 1 Abs. 5 erfüllt; die Registrierung kann bei falschen Angaben widerrufen werden.
- Einführung einer zwölf‑Monats‑Behaltedauer und einer gleichen Rückgabefrist für offene Immobilienfonds, um Liquiditätsengpässe zu verhindern; bestehende Fonds erhalten eine fünf‑Jahres‑Übergangsfrist.
- Erweiterte Informations‑ und Meldepflichten für OGAW‑Verwaltungsgesellschaften, inklusive elektronischer Anzeigeschriften an die FMA und die Aufsichtsbehörden des Herkunftsmitgliedstaates.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.