Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Kapitalpuffer, erweiterte Aufsichtsbefugnisse und Bail‑in‑Regeln ein, um die Finanzstabilität zu stärken und EU‑Vorschriften umzusetzen.Bundesministerium für Finanzen10/13/2020XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 5a) definiert das „Zwischengeschaltete EU‑Mutterunternehmen“ und legt fest, dass Konzessionen nur erteilt werden, wenn das Institut und alle zugehörigen CRR‑Institute dasselbe Zwischengeschaltete EU‑Mutterunternehmen haben.
- § 7a führt die Möglichkeit ein, ein Kreditinstitut aufzulösen, wenn es die Auflagen nicht erfüllt.
- Ein neuer Abschnitt definiert verschiedene Kapitalpuffer (antizyklisch, systemisch, Verschuldungs‑Puffer) und legt Berechnungs‑ und Veröffentlichungsregeln fest.
- § 69 erweitert die Aufsichtspflichten (z. B. Stresstests, Liquiditäts‑ und Zinsrisikobewertung); § 70 gibt der FMA neue Befugnisse, zusätzliche Eigenmittel‑Anforderungen zu stellen und Maßnahmen zur Risikoreduktion anzuordnen.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.