Einführung von Teilrechtsfähigkeit und Digitalisierung im österreichischen Schul- und Hochschulwesen
Ministerialentwurf vom 13.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf verleiht Schulen und Pädagogischen Hochschulen Teilrechtsfähigkeit für EU‑Förderprogramme, erhöht die Schwelle für Vertragsabschlüsse auf 400 000 €, führt IT‑gestützten Unterricht, Semesterzeugnisse und neue Regeln zur elektronischen Kommunikation ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/14/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Schulen erhalten Teilrechtsfähigkeit, um im eigenen Namen an EU‑Förderprogrammen (z. B. Erasmus+) teilzunehmen; die Schwelle für Vertragsabschlüsse wird von 363 000 € auf 400 000 € erhöht.
- Ein neuer § 14a definiert den IT‑gestützten Unterricht, der digitale Endgeräte und Lernplattformen als Arbeitsmittel einbezieht.
- Ein Semesterzeugnis wird ab der 10. Schulstufe eingeführt; es dokumentiert die Leistungen jedes Semesters und ersetzt teilweise das Jahreszeugnis.
- Elektronische Kommunikation wird als zulässiges Mittel für Konferenzen, Beschlüsse und den Austausch von Informationen zwischen Lehrpersonen, Eltern und Behörden festgeschrieben.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.