Einrichtung einer nationalen Zertifizierungsstelle für Atemschutzmasken
Ministerialentwurf vom 20.10.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Maß‑ und Eichgesetz um § 6, der das BEV verpflichtet, eine Zertifizierungsstelle mit Prüflabor für Atemschutzmasken einzurichten, um schnelle Prüfungen und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/21/2020XXVII
Maße und Gewichte
Schwerpunkte
- Das BEV muss eine Zertifizierungsstelle mit eigenem Prüflabor für Atemschutzmasken einrichten.
- Die Einrichtung soll sowohl verkürzte Prüfungen (2‑3 Tage) als auch vollständige Konformitätsbewertungen nach EU‑Verordnung 2016/425 ermöglichen.
- Der Aufbau des Labors begann Ende März 2020; die Investitionskosten für 2020 betragen ca. 5,5 Mio. €.
- Die Zertifizierungsstelle soll dauerhaft als kritische Infrastruktur bereitgehalten werden, um bei zukünftigen Pandemien schnell reagieren zu können.
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