Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Führerscheingesetz um Terrorismusdelikte. Wer eine Tat nach § 278b‑g StGB begangen hat, gilt als verkehrsunzuverlässig und kann den Führerschein verlieren. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juni 2021 vorgesehen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/23/2020XXVII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Liste der festgelegten Tatbestände, die zur Verkehrsunzuverlässigkeit führen können, wird um die Terrorismusparagraphen (§ 278b‑g StGB) ergänzt.
- Die Novelle tritt am 1. Juni 2021 in Kraft, sodass ab diesem Datum die neuen Regelungen angewendet werden können.
- Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Personen, die terroristische Straftaten begangen haben, mit Kraftfahrzeugen mobil bleiben und dadurch weitere Gefahren verursachen können.
- Die Maßnahme hat keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bund, die Länder, Gemeinden oder die Sozialversicherungsträger.
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