Ökologisierung der Maut – höhere Rabatte für emissionsfreie Fahrzeuge
Ministerialentwurf vom 20.01.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz: Er führt eine neue Tarifgruppe für Elektro‑ und Wasserstofffahrzeuge ein, die maximal 75 % des höchsten Tarifs zahlen darf, und passt die Ministerbezeichnungen zu Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität an.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/21/2021XXVII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen der zuständigen Ministerien werden in vielen Paragraphen von „Verkehr, Innovation und Technologie“ zu „Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ geändert.
- Für Fahrzeuge mit reinem Elektro‑ oder Wasserstoff‑Brennstoffzellenantrieb wird eine eigene Tarifgruppe geschaffen, deren Tarif maximal 75 % des höchsten Tarifs für die jeweiligen EURO‑Emissionsklassen betragen darf.
- Die Mauttarife bleiben grundsätzlich nach den EURO‑Emissionsklassen gestaffelt, aber für emissionsfreie Fahrzeuge wird die zulässige Tarifspreizung von 50 % auf 75 % erhöht.
- Alle geänderten Bestimmungen treten einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft; das voraussichtliche Inkrafttreten ist der 1. Januar 2021.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.