Zusammenfassung
Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Bundesstraßen bis 2030 inklusive Regelungen zu Entschädigungen bei Eingriffen in bestehende Schutzzonen.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur5/15/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Energie
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Ziel ist der flächendeckende Ausbau von Ladestationen für Elektroautos und Nutzfahrzeuge bis zum Jahr 2030.
- Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge soll im Durchschnitt alle 25 km eine Ladestation vorhanden sein (Maximalabstand 50 km).
- Für schwere Nutzfahrzeuge wird ein durchschnittlicher Abstand von 40 km zwischen den Ladestationen angestrebt.
- An den neuen Ladepunkten sollen auch Sanitäranlagen und einfache Verpflegungsmöglichkeiten (z. B. Automaten) bereitgestellt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.