<!--[0-->Novelle des Bundesstraßengesetzes zur Förderung der E-Mobilität<!--]-->
Novelle des Bundesstraßengesetzes zur Förderung der E-Mobilität
Ministerialentwurf vom 14.05.2026

Zusammenfassung

Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an Bundesstraßen bis 2030 inklusive Regelungen zu Entschädigungen bei Eingriffen in bestehende Schutzzonen.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur5/15/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Energie
Wirtschaft
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ziel ist der flächendeckende Ausbau von Ladestationen für Elektroautos und Nutzfahrzeuge bis zum Jahr 2030.
  • Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge soll im Durchschnitt alle 25 km eine Ladestation vorhanden sein (Maximalabstand 50 km).
  • Für schwere Nutzfahrzeuge wird ein durchschnittlicher Abstand von 40 km zwischen den Ladestationen angestrebt.
  • An den neuen Ladepunkten sollen auch Sanitäranlagen und einfache Verpflegungsmöglichkeiten (z. B. Automaten) bereitgestellt werden.
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Hanke Peter

Ohne Klub

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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