Zusammenfassung
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 passt Finanzierungsregeln im Arbeitsmarkt an, modernisiert Betragsschwellen und verschärft die Regeln für die Meldung von neuen Tätigkeiten bei Arbeitslosen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/26/2026XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2027
- Die jährlichen Zahlungen an den Sozial- und Weiterbildungsfonds werden für 2027 und 2028 ausgesetzt.
- Alte Betragsgrenzen in Schilling werden durch neue, angepasste Euro-Beträge ersetzt.
- Wer eine neue Arbeit nicht sofort meldet, muss das Arbeitslosengeld für mindestens sechs Wochen zurückzahlen.
- In Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden Gebühren und Auslagen nicht mehr fällig.
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Stark dagegen Stark dafür
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.