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Budgetbegleitgesetz 2027-2028: Anpassungen im Arbeitsmarkt
Ministerialentwurf vom 25.05.2026

Zusammenfassung

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 passt Finanzierungsregeln im Arbeitsmarkt an, modernisiert Betragsschwellen und verschärft die Regeln für die Meldung von neuen Tätigkeiten bei Arbeitslosen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/26/2026XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2027
  • Die jährlichen Zahlungen an den Sozial- und Weiterbildungsfonds werden für 2027 und 2028 ausgesetzt.
  • Alte Betragsgrenzen in Schilling werden durch neue, angepasste Euro-Beträge ersetzt.
  • Wer eine neue Arbeit nicht sofort meldet, muss das Arbeitslosengeld für mindestens sechs Wochen zurückzahlen.
  • In Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden Gebühren und Auslagen nicht mehr fällig.
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Stark dagegen Stark dafür
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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