Zusammenfassung
Das Gesetz legt fest, welche Behörden in Österreich die Umsetzung der EU-Netto-Null-Industrie-Verordnung koordinieren und wer strategische Projekte anerkennt.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus6/16/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der EU-Netto-Null-Industrie-Verordnung in Österreich.
- Die Ämter der Landesregierungen werden als zentrale Kontaktstellen für die Koordination von Anträgen benannt.
- Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus ist für die Entscheidung zuständig, ob ein Projekt als strategisches Projekt anerkannt wird.
- Die Kontaktstellen müssen Anträge ohne unnötige Verzögerung an die sachlich zuständigen Behörden weiterleiten.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.