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Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft (BuStAG)
Ministerialentwurf vom 29.06.2026

Zusammenfassung

Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft als neue, weisungsfreie Spitze der Staatsanwaltschaften.
Bundesministerium für Justiz6/30/2026XXVIII
Exekutive
Strafrecht
Strafprozessrecht
Rechtstaatlichkeit
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Einrichtung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft als oberste Behörde der Staatsanwaltschaften.
  • Die Fachaufsicht wird von der politischen Ebene (Ministerium) auf die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft übertragen.
  • Die Bundesstaatsanwaltschaft wird als Kollegium aus drei Mitgliedern organisiert, die in Fachfragen weisungsfrei entscheiden.
  • Das Besetzungsverfahren für die Mitglieder erfolgt über eine spezielle Kommission mit Experten aus der Wissenschaft und Praxis.
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Sporrer Anna, Dr.

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Bundesministerin für Justiz
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