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Modernisierung von Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht inkl. digitalem Studierendenausweis
Ministerialentwurf vom 29.04.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht: Er stärkt das Informationsrecht, erweitert Sprachregelungen, legt neue Vorgaben für Rektor*innen‑Ausschreibungen fest, führt einen digitalen Studierendenausweis ein und schafft einen zentralen Datenverbund mit einem umfangreichen Studierendenregister. Die meisten Änderungen gelten ab 1. September 2025.
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/30/2025XXVIII
Statistik
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Universitäten erhalten ein neues Informationsrecht: Sie müssen allgemein zugängliche Informationen veröffentlichen und auf Anfragen reagieren, wobei vertrauliche Kollegialorgane weiterhin Verschwiegenheitspflicht haben.
  • Die Satzungen dürfen Bestimmungen zur Nutzung von Fremdsprachen in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten aufnehmen; bei gemeinsamen Studienprogrammen können Urkunden und Zeugnisse auch auf Englisch ausgestellt werden.
  • Die Ausschreibung der Rektor*innen‑Position muss öffentlich erfolgen, spätestens zehn Monate vor dem geplanten Amtsantritt oder innerhalb von zwei Monaten nach Rücktritt; Kandidat*innen müssen internationale Erfahrung und Kenntnisse des österreichischen sowie europäischen Universitätssystems besitzen.
  • Bei der Zulassung wird ein (digitaler) Studierendenausweis ausgestellt, der über die E‑ID verifiziert wird und die im Studierendenregister gespeicherten Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer) enthält.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Modernisierung des Hochschulrechts – digitale Studierendendaten & Fremdsprachenregelungen
einfache Mehrheit XXVIII 16.06.2025
Gesetz
Image of politician Holzleitner Eva-Maria, BSc © BKA/Andy Wenzel

Holzleitner Eva-Maria, BSc - 33

SPÖ

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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