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Steuer‑ und Abgabenreform 2025 – Umwidmungszuschlag, höhere Steuersätze und neue Entlastungen
Ministerialentwurf vom 01.05.2025

Zusammenfassung

Der BBG‑2025‑Entwurf ändert das Einkommen‑, Umsatz‑, Grunderwerb‑ und Glücksspielsteuergesetz. Er führt einen 30 %‑Umwidmungszuschlag für umgewidmete Grundstücke ein, erhöht die Stiftungseingangssteuer auf 3,5 %, hebt die Glücksspielabgaben an und ermöglicht eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 1.000 € pro Arbeitnehmer.
Bundesministerium für Finanzen5/2/2025XXVIII
Energie
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Ein neuer Umwidmungszuschlag von 30 % wird auf Gewinne aus Grundstücksverkäufen nach einer Umwidmung ab dem 31. Dezember 2024 erhoben; er gilt für Veräußerungen, die nach dem 30. Juni 2025 steuerpflichtig werden.
  • Die Höchstbeträge und Prozentsätze in § 17 werden ab der Veranlagung 2026 erhöht (z. B. von 13.200 € auf 19.200 €, von 12 % auf 13,5 % und von 220.000 € auf 320.000 €).
  • Ab dem 1. September 2025 müssen Finanzämter elektronische Zustellungen an alle FinanzOnline‑Teilnehmer vornehmen; ein Opt‑out ist nicht mehr möglich.
  • Arbeitgeber können im Jahr 2025/2026 bis zu 1.000 € pro Arbeitnehmer steuerfrei als Mitarbeiterprämie auszahlen; die genaue Ausgestaltung wird bis 31. Mai 2026 festgelegt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2025 – umfassende Gesetzesänderungen und neue Förderungsmaßnahmen
einfache Mehrheit XXVIII 16.06.2025
Gesetz
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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