EU‑Konforme Anpassungen von Güter‑, Gelegenheits‑ und Kraftfahrliniengesetzen
Ministerialentwurf vom 26.12.2024Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Güterbeförderungs‑, Gelegenheitsverkehrs‑ und Kraftfahrliniengesetz an EU‑Richtlinien an: Er definiert Mietfahrzeuge, führt Melde‑ und Dokumentationspflichten ein, verlängert die Lizenzdauer, stärkt Fahrerqualifikationen und erweitert das zentrale Verkehrsunternehmensregister.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Mietfahrzeug“ wird eingeführt und definiert; Mietfahrzeuge dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie innerhalb des Konzessionsumfangs liegen.
- Für Mietfahrzeuge müssen im Fahrzeug ein Mietvertrag und ggf. ein Beschäftigungsvertrag des Fahrers mitgeführt werden; die Dokumente können elektronisch übergeben werden.
- Unternehmer müssen die amtlichen Kennzeichen ihrer Mietfahrzeuge (Klassen N1‑N3) an die Behörde melden.
- Die Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.