Zusammenfassung
Das Gesetz führt das Drittlandunternehmen‑Berichtssystem ein, erweitert zahlreiche Unternehmensgesetze um verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte und legt neue Prüfungs‑ und Strafvorschriften fest.Bundesministerium für Justiz1/13/2025XXVIII
Handel
Industrie
Strafrecht
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Bilanz‑Richtlinie (Art. 40a, 40c, 40d) in österreichisches Recht um.
- Der Anwendungsbereich umfasst große Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen mit Umsätzen > 40 Mio. € sowie deren ausländische Mutterunternehmen.
- Vertreter von Tochtergesellschaften müssen einen Nachhaltigkeitsbericht mit detaillierten Angaben zu Strategie, Zielen, Governance und Risiken beim Firmenbuch einreichen.
- Zweigniederlassungen haben dieselben Berichtspflichten wie Tochtergesellschaften, jedoch auf Gruppen‑ oder Einzelebene.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.