<!--[0-->Einführung einer Weiterbildungsbeihilfe für Bildungskarenz und -teilzeit<!--]-->
Einführung einer Weiterbildungsbeihilfe für Bildungskarenz und -teilzeit
Ministerialentwurf vom 14.09.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine neue Weiterbildungsbeihilfe ein, die Personen in Bildungskarenz oder -teilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet. Die Leistung ist einkommensabhängig, wird ab 2026 ausgezahlt und ist auf 150 Mio. € pro Jahr begrenzt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/15/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schafft die neue Weiterbildungsbeihilfe, die Personen in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet.
  • Anspruchsvoraussetzungen: mindestens 12 Monate versicherte Beschäftigung (bzw. 3 Monate bei Saisonarbeit), Mindestumfang von 20 Wochenstunden (16 bei Kinderbetreuung) und Nachweis von 20 ECTS‑Punkten pro Semester.
  • Die Beihilfenhöhe liegt zwischen 40,40 € und 67,94 € pro Tag und wird jährlich mit dem Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG indexiert.
  • Arbeitgeber, deren Bruttoentgelt mindestens die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage beträgt, müssen 15 % der Beihilfe als Zuschuss zahlen; diese Leistung wird vom AMS reduziert.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.

Stark dagegen Stark dafür
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.