Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein nationales Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2024/3005 zur Transparenz von ESG‑Ratings umsetzt und die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt. Es regelt Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Durchsetzung von Strafen, tritt am 2. Juli 2026 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen10/27/2025XXVIII
Finanzwesen
Europäische Union
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Verordnung 2024/3005 in nationales Recht um und schafft damit den rechtlichen Rahmen für ESG‑Rating‑Transparenz in Österreich.
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige nationale Behörde für die Überwachung der EU‑Verordnung benannt.
- Die FMA erhält Befugnisse, ESMA bei allgemeinen Untersuchungen, Vor‑Ort‑Prüfungen und der Durchsetzung von Geld- und Zwangsgeldern zu unterstützen.
- Die FMA muss mit Behörden anderer Mitgliedstaaten und der ESMA zusammenarbeiten und bei Verstößen die ESMA informieren.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.