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Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Klarstellungen, Datenweitergabe und Bonus‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 02.11.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf präzisiert das Bundespflegegeldgesetz: Er erweitert die Anzeigepflicht, regelt das Ende des Angehörigenbonus und erlaubt die Datenübermittlung für Forschung.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/3/2025XXVIII
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Die Anzeigepflicht wird auf Kostenträger ausgeweitet, wenn ein Anspruchsübergang nach § 13 BPGG vorliegt.
  • Der Anspruch auf den Angehörigenbonus endet mit dem letzten Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen (Selbst‑/Weiterversicherung, Tod, Einkommensgrenze etc.) wegfallen.
  • Der Dachverband der Sozialversicherungsträger darf personenbezogene Pflegedaten pseudonymisiert an die Gesundheit Österreich GmbH für Forschung und Statistik übermitteln.
  • Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wird gesetzlich beauftragt, Hausbesuche durchzuführen und dafür notwendige personenbezogene Daten zu verarbeiten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Klarstellung des Angehörigenbonus & Datenübermittlung
einfache Mehrheit XXVIII 23.04.2026
Gesetz
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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