Novelle zum Bundespflegegeldgesetz – Klarstellungen, Datenweitergabe und Bonus‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 02.11.2025Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert das Bundespflegegeldgesetz: Er erweitert die Anzeigepflicht, regelt das Ende des Angehörigenbonus und erlaubt die Datenübermittlung für Forschung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/3/2025XXVIII
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Die Anzeigepflicht wird auf Kostenträger ausgeweitet, wenn ein Anspruchsübergang nach § 13 BPGG vorliegt.
- Der Anspruch auf den Angehörigenbonus endet mit dem letzten Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen (Selbst‑/Weiterversicherung, Tod, Einkommensgrenze etc.) wegfallen.
- Der Dachverband der Sozialversicherungsträger darf personenbezogene Pflegedaten pseudonymisiert an die Gesundheit Österreich GmbH für Forschung und Statistik übermitteln.
- Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wird gesetzlich beauftragt, Hausbesuche durchzuführen und dafür notwendige personenbezogene Daten zu verarbeiten.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.