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Änderung des Versorgungssicherungsgesetzes – neue Befugnisse für Wirtschaft, Energie & Tourismus
Ministerialentwurf vom 20.01.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Versorgungssicherungsgesetz, überträgt Zuständigkeiten auf das Ressort Wirtschaft, Energie und Tourismus, erweitert Befugnisse für Vorsorgemaßnahmen und passt Lenkungs- sowie Entschädigungsregelungen an aktuelle Krisenerfahrungen an.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/21/2026XXVIII
Wirtschaft
Krisenmanagement
Versorgungssicherheit

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut "Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft" wird durch "Wirtschaft, Energie und Tourismus" ersetzt, um die aktuelle Ressortzugehörigkeit widerzuspiegeln.
  • Bei Gefahr im Verzug dürfen Verordnungen ohne vorherige Zustimmung des Hauptausschusses erlassen werden, müssen aber innerhalb einer Woche nach Antragstellung nachgereicht werden.
  • Lenkungsmaßnahmen dürfen maximal sechs Monate dauern; bei anhaltender Störung kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden.
  • Die Frist für die Entscheidung über Lenkungsmaßnahmen wird von acht auf zwölf Wochen verlängert.
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr.

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Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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