Änderung des Versorgungssicherungsgesetzes – neue Befugnisse für Wirtschaft, Energie & Tourismus
Ministerialentwurf vom 20.01.2026Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Versorgungssicherungsgesetz, überträgt Zuständigkeiten auf das Ressort Wirtschaft, Energie und Tourismus, erweitert Befugnisse für Vorsorgemaßnahmen und passt Lenkungs- sowie Entschädigungsregelungen an aktuelle Krisenerfahrungen an.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus1/21/2026XXVIII
Wirtschaft
Krisenmanagement
Versorgungssicherheit
Schwerpunkte
- Der Wortlaut "Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft" wird durch "Wirtschaft, Energie und Tourismus" ersetzt, um die aktuelle Ressortzugehörigkeit widerzuspiegeln.
- Bei Gefahr im Verzug dürfen Verordnungen ohne vorherige Zustimmung des Hauptausschusses erlassen werden, müssen aber innerhalb einer Woche nach Antragstellung nachgereicht werden.
- Lenkungsmaßnahmen dürfen maximal sechs Monate dauern; bei anhaltender Störung kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden.
- Die Frist für die Entscheidung über Lenkungsmaßnahmen wird von acht auf zwölf Wochen verlängert.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.