Zusammenfassung
Das Sicherheitsexport‑Gesetz (SichEx‑G) regelt umfangreich Genehmigungs‑, Melde‑ und Verbotsbestimmungen für Verteidigungsgüter, Chemikalien und Dual‑Use‑Waren und führt neue Register und Strafvorschriften ein.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus2/17/2026XXVIII
Umwelt
Wirtschaft
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Gesetz trägt den Titel "Sicherheitsexport‑Gesetz – SichEx‑G" und definiert zentrale Begriffe wie Güter, Dual‑Use‑Güter, Verteidigungsgüter und Chemikalien.
- Für Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von Verteidigungsgütern, Chemikalien der Kategorien 1 und 2 sowie Dual‑Use‑Gütern ist eine Genehmigung erforderlich; Verstöße können zu Verboten führen.
- Meldepflichten für bestimmte Vorgänge und die Ausstellung von Importzertifikaten sichern die Kontrolle über Endverwendung und Herkunft.
- Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet; auch Verwaltungsübertretungen können mit Geldbußen bestraft werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.