Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz: neue Vermögensabschöpfungsinstrumente & zentrale Wirtschaftsstrafbehörde
abgestimmt am
30.11.2010
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die strafrechtliche Kompetenz durch Einführung von Konfiskation und erweitertem Verfall, schafft die zentrale WKStA für Wirtschaftskriminalität, erhöht Transparenz und führt eine Kronzeugenregelung ein.
einfache MehrheitXXIV30.11.2010
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Konfiskationsnorm (§ 19a StGB) und einer erweiterten Verfallsregelung (§ 20‑20c StGB), die Vermögenswerte, die für Straftaten verwendet oder daraus gewonnen wurden, dem Staat überführen.
Schaffung der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) mit bundesweiter Zuständigkeit für schwere Wirtschaftskriminalität.
Einführung einer Transparenzpflicht, die Entscheidungen über die Einstellung von Verfahren anonymisiert veröffentlicht, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken.
Einführung einer Kronzeugenregelung (§ 209a‑b StPO), die Strafmilderungen oder Geldbußen im Austausch für kooperative Informationen vorsieht; befristet bis zum 31. Dezember 2016.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.