Verbot von betäubungslosem Schächten und "post‑cut‑stunning"

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative fordert ein generelles Verbot des betäubungs­losen Schächtens und der "post‑cut‑stunning"‑Methode, gestützt auf das Bundes‑Tierschutzgesetz (§ 32) und die EU‑Verordnung 1099/2009.
einfache Mehrheit XXVI 22.10.2019
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Ein generelles Verbot des betäubungs­losen Schächtens soll eingeführt werden, sodass jedes Tier vor dem Schlachtvorgang betäubt wird.
  • Die "post‑cut‑stunning"‑Methode, bei der die Betäubung erst nach dem ersten Schnitt erfolgt, soll als veraltet erklärt und verboten werden.
  • Die Initiative stützt sich auf wissenschaftliche Gutachten, die belegen, dass Schächten ohne Betäubung mehr Schmerz und Angst für Tiere verursacht als konventionelle Schlachtung mit Betäubung.
  • Der Antrag verweist auf bereits bestehende Verbote in anderen europäischen Ländern (z. B. Dänemark seit 2014, Polen seit 2018) als Vorbild für strengere Tierschutzstandards.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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