Erweiterung der Meldepflicht für ausländische Unternehmen & COVID‑19‑Maßnahmen
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register um ausländische Unternehmen, senkt temporär die Mehrwertsteuer für Schutzmasken und erlaubt Schnelltests zur Eigenanwendung.einfache Mehrheit XXVII 20.01.2021
Abänderung
Verfassung
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Antragssteller erweitert das Wirtschaftliche Eigentümer‑Registergesetz, sodass ausländische Unternehmen, Stiftungen und Trusts, die in Österreich Grundstücke erwerben wollen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer vor der Notariatsurkunde melden müssen.
- Für den Zeitraum vom 23. Jänner 2021 bis zum 30. Juni 2021 wird die Mehrwertsteuer auf Schutzmasken von 10 % auf 0 % gesenkt.
- Schnelltests, die für die Eigenanwendung zugelassen werden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Hersteller bestätigt, dass sie sicher und leistungsfähig genug sind; diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021.
- Im Kontenregister‑ und Konteneinschaugesetz wird der Verweis auf das Bundesgesetz von 2018 auf die Fassung von 2020 (BGBl. I Nr. 99/2020) geändert.
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.