Einrichtung eines Parlamentarischen Datenschutzkomitees und Anpassung der Datenschutzregeln für National‑ und Bundesrat
abgestimmt am
13.06.2024
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Parlamentarisches Datenschutzkomitee, das die Datenverarbeitung im Nationalrat und Bundesrat überwacht, und schränkt Betroffenenrechte für parlamentarische Dokumente ein.
2/3 MehrheitXXVII13.06.2024
Gesetz
Verfassung
Informatik
Zweite Kammer
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
direkt gewählte Kammer
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtsbarkeit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Gesetzentwurf richtet ein neues Parlamentarisches Datenschutzkomitee ein, das als eigenständige Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung im Nationalrat und Bundesrat fungiert.
Nationalrat und Bundesrat werden gemeinsam als Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer legislativen Aufgaben definiert.
Betroffenenrechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung werden für parlamentarische Dokumente stark eingeschränkt, um die Geheimhaltung von Sitzungen und Beratungen zu gewährleisten.
Für zugeleitete Verhandlungsgegenstände (z. B. Regierungsberichte) gelten dieselben Datenschutzregeln; der Urheber muss das Parlament über etwaige Änderungen informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.