Erhöhung der Einkommensgrenze für Zuverdienst & Aufstockung des Corona‑Familienhärtefonds
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe von 10.000 € auf 15.000 €, um Studierenden mehr Zuverdienst zu ermöglichen, und steigert das Fördervolumen des Corona‑Familienhärtefonds von 60 Mio € auf 100 Mio €. Beide Änderungen gelten ab dem Kalenderjahr 2020.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Gesetz
Gesundheit
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Die Einkommensgrenze für die Zuverdienstmöglichkeit wird von 10.000 € auf 15.000 € angehoben, damit Studierende und andere junge Erwachsene mehr verdienen können, ohne dass die Familienbeihilfe wegfällt.
Das einmalige Fördervolumen des Corona‑Familienhärtefonds wird von 60 Mio € auf 100 Mio € erhöht, um mehr Familien in der Pandemie zu unterstützen.
Die neuen Regelungen treten mit dem 1. Jänner 2020 (Einkommensgrenze) bzw. mit dem Tag nach Kundmachung (Fonds‑Erhöhung) in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: einmalige Mehrbelastung von ca. 40 Mio € im Jahr 2020 und jährliche Transferaufwendungen von rund 1,8 Mio € in den Jahren 2021‑2024.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.