Novelle der GewO 1994 – Entbürokratisierung, Energie‑ und Mobilitätswende
Ministerialentwurf vom 28.12.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994: Er erweitert Almbewirtschaftung, streicht § 54 Abs. 3, verkürzt Anzeigefristen, schafft neue Auflagen für Außenaggregate, führt Genehmigungsfreistellungen für E‑Ladestationen und Photovoltaik sowie ein Verfahren zur Löschung nicht genutzter Gewerbestandorte.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/29/2025XXVIII
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Digitalisierung
Betriebsanlagenrecht
Schwerpunkte
- Der Begriff der Almbewirtschaftung wird um die Verabreichung und das Ausschenken selbsterzeugter Produkte erweitert.
- Der bisherige § 54 Abs. 3 wird vollständig gestrichen.
- Die Anzeigefrist für Werbeveranstaltungen wird von sechs auf vier Wochen verkürzt.
- Bei Außenaggregaten kann die Behörde auf Antrag oder von Amts wegen Auflagen erteilen, ohne dass eine Genehmigungspflicht entsteht.
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