Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Mai 2004 hebt die seit 1958 geltende Regelung auf, die Finanzlandesdirektionen das Gnadenrecht in Finanzstrafsachen einräumte. Die Aufhebung erfolgt zum 30. April 2004.Bundesministerium für Finanzen5/3/2004XXII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung vom 15. Dezember 1958, die das Gnadenrecht für Finanzlandesdirektionen regelte, wird aufgehoben.
- Damit endet die Befugnis der Finanzlandesdirektionen, im Einzelfall Gnadenerlasse zu erteilen.
Dokumente (PDFs)
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