Zusammenfassung
Die Grundausbildungsverordnung des BMBWK legt fest, wer, wie und bis wann die Grundausbildung für Bundesbedienstete im Bildungsministerium absolvieren muss. Sie definiert Zuständigkeiten, Ausbildungsplan, Inhalte (praktisch + theoretisch) und endet mit einer Dienstprüfung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur9/30/2004XXII
Bildung
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Dienst
Personalentwicklung
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten im Ressortbereich des BMBWK, die in einem öffentlich‑rechtlichen oder vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund stehen und laut Vertragsbedienstetengesetz bzw. BDG eine Grundausbildung absolvieren müssen.
- Ziel ist eine zukunftsorientierte, individuell abgestimmte Ausbildung, die Gender‑Mainstreaming berücksichtigt und sowohl fachliche als auch allgemeine Kenntnisse vermittelt.
Dokumente (PDFs)
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