Zusammenfassung
Die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 regelt die Umsetzung der EU‑Direktzahlungsprogramme in Österreich. Sie legt Zuständigkeiten fest, definiert Antragsverfahren und Umweltstandards und trat am 1. Januar 2005 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/10/2004XXII
Umwelt
Agrarpolitik
Landwirtschaft
Direktzahlungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Durchführung der EU‑Direktzahlungsprogramme und legt fest, welche Rechtsakte dabei anzuwenden sind.
- Das Marktordnungsamt „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Direktzahlungsregelungen zuständig; weitere Kontrollen übernehmen Landesbehörden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.