Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2005 die Höhe aller Bezüge für Anspruchsberechtigte im Bundesheer fest, inklusive Grundbetrag, Monatsgeld, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen.Bundesministerium für Landesverteidigung1/13/2005XXII
Finanzwesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Der Grundbezugsansatz (Bezugsansatz) wird auf 1 988,60 € festgelegt.
- Das Monatsgeld beträgt je nach § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGG 2001 entweder 168,24 € oder 387,18 €.
Dokumente (PDFs)
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