Zusammenfassung
Die Verordnung 8. Änderung der Milch‑Garantiemengen‑Verordnung von 1999 legt neue Zuteilungs‑ und Meldevorschriften für Milcherzeuger fest, insbesondere in Grenz‑ und Almbereichen, und definiert detaillierte Fristen und Berechnungsregeln.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/28/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Einführung neuer Zuteilungsregelungen für Milcherzeuger in Grenzgebieten (Kleinwalsertal, Jungholz) und Almbereichen (Kallbrunn, Kammerling).
- Festlegung von Antragsfristen: Anträge bis 10. März 2005 einreichen, Prüfung bis 17. März 2005; weitere Fristen für Umwandlungen und Übertragungen bis 31. März 2005.
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