Zusammenfassung
Die Verpflegungsverordnung legt fest, dass Zivildienstleistende täglich Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit erhalten müssen. Bei Nichtverfügbarkeit oder Ablehnung der Naturalverpflegung wird eine Geldentschädigung gezahlt.Bundesministerium für Inneres2/2/2006XXII
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Eine angemessene Verpflegung besteht täglich aus Frühstück, einer warmen Hauptmahlzeit und einer weiteren Mahlzeit.
- Der Betreiber einer Einrichtung muss diese Mahlzeiten bereitstellen und dabei ärztliche Anordnungen sowie religiöse Gebote berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
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